Am 7. Februar 2021 jährt sich die eidgenössische Abstimmung zum Stimm- und Wahlrecht für Schweizerinnen zum 50. Mal. Damals – im Jahr 1971 – sprachen sich 65.7% der abstimmenden Schweizer dafür aus. Deutliche Zustimmung gab es vor allem in der Westschweiz, im Tessin und in Basel; abgelehnt wurde die Vorlage in verschiedenen Zentral- und Ostschweizer Kantonen. Das Archiv für Zeitgeschichte hat dazu ein Dossier mit historischen Dokumenten zusammengestellt, das den Spuren des Frauenstimmrechts und der Frauenrechtsbewegung im Archiv nachgeht.
Auch nach der Abstimmung machte die Frauenrechtsbewegung Fortschritte. Ende der 1980er Jahre wurde das Eherecht revidiert, das den Mann als Haupt der ehelichen Gemeinschaft und als Versorger von Frau und Kind gesetzlich festgeschrieben hatte. Die Frau war bis dahin ebenso gesetzlich verpflichtet gewesen, den Haushalt zu führen. Mit dem neuen Eherecht waren Frau und Mann offiziell gleichberechtigt. Im gleichen Jahr, in dem die Revision des Eherechts in Kraft trat, wurde zudem mit der freisinnigen Politikerin Elisabeth Kopp erstmalig eine Frau in den Bundesrat gewählt. Die Wahl der SP-Politikerin Ruth Dreifuss 1993 löste insbesondere unter linken Schweizerinnen eine Aufbruchsstimmung aus. Diese Aufbruchsstimmung mit gleichzeitigen Endzeitbefürchtungen konservativer Kräfte setzte der Karikaturist Hans U. Steger in einer Zeichnung für den Tagesanzeiger um.
Bild: Karikatur von Hans U. Steger «Nichts mehr wird sein wie es war», erschienen im Tages-Anzeiger vom 24. März 1993, in: AfZ NL Hans U Steger / 1535.
Die Karikatur von Hans U. Steger beschäftigt sich mit der Nichtwahl der offiziellen SP-Bundesratskandidatin Christiane Brunner und mit der Wahl von Ruth Dreifuss. Sie zeigt Ruth Dreifuss auf der Bundeshaushauptkuppel stehend, neben ihr sitzt Christiane Brunner mit einem Besen. Ein interessantes Detail sind die modifizierten Schweizerflaggen auf den kleineren Nebenkuppeln.
Die Inschrift «Curia Conservationis Vetterliae» ist eine Abwandlung der tatsächlichen Inschrift «Curia Confoederationis Helveticae» und lässt sich sinngemäss mit «Rathaus zur Bewahrung der Vetternwirtschaft» übersetzen. Das Bild zeigt die vereinigte Frauenpower, die mit dem Reisbesen und anderen nützlichen Gerätschaften der Vetterliwirtschaft der Politiker den Garaus macht. Es lässt sich wahlweise als optimistische oder pessimistische Voraussage für eine Zukunft mit weiblicher politischer Macht interpretieren.
Was hat sich seither aber tatsächlich geändert? Hat sich die Situation der Frau durch ihre politischen Mitbestimmungsmöglichkeiten grundlegend verbessert? Ist die Gleichstellung nicht längst erreicht? Und vor allem: Was hat dies mit der ETH zu tun?
Dazu ein aktuelles Beispiel: Kurz vor Weihnachten 2020 hat die Hochschulkommunikation der ETH einen internen Newsletter verschickt mit Verweisen auf einige Artikel, u.a. auf einen Pro-und-Contra-Beitrag unter dem Titel «Brauchen wir eine gendergerechte Sprache?».[1] Es ist durchaus zu begrüssen, dass dieses Thema diskutiert wird, auch wenn es überrascht, dass sich an einer führenden akademischen Institution im Jahr 2020 eine Person findet, die sich so dezidiert dagegen ausspricht. Gleichzeitig handelt es sich aber hier um eine Diskussion, die die tatsächlichen heutigen Gegebenheiten in Bezug auf die Anwendung der geschlechtergerechten Sprache ignoriert und Erreichtes und Etabliertes in Frage stellt. Als Bundesbetrieb ist die ETH bereits seit geraumer Zeit zur Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache verpflichtet.[2] Zudem ist die geschlechtergerechte Sprache längst eine Realität bzw. Normalität und wird – gerade im deutschsprachigen akademischen und akademienahen Diskurs – von einer deutlichen Mehrheit angewendet.
Weil also das Thema Frauenrechte – auch innerhalb der ETH – immer noch aktuell ist, wie unlängst zudem beim Frauenstreik am 14. Juni 2019 festgestellt werden konnte, hat das Archiv für Zeitgeschichte aus seinen Beständen ein entsprechendes Quellendossier zusammengestellt.
Einleitend wird die Vorgeschichte zum Frauenstimmrecht und zur Frauenbewegung in der Schweiz dargelegt. Der Hauptteil ist entsprechend den drei thematischen Sammlungsschwerpunkten des Archivs dreigeteilt: Innerhalb der Jüdischen Zeitgeschichte geht es um die Frauenrechte im Schweizer Judentum, insbesondere um das Frauenstimmrecht in der grössten schweizerisch-jüdischen Gemeinde, der Israelitischen Cultusgemeinde in Zürich. In der Politischen Zeitgeschichte kommen Männer und männlich geprägte Institutionen zu Wort, die sich für das Frauenstimmrecht eingesetzt haben, darunter die Eidgenössische Gemeinschaft, in der der Germanist und spätere Rektor der ETH Karl Schmid Mitglied war. Und im Zusammenhang mit Wirtschaft und Zeitgeschichte schliesslich geht es um eine Frauengruppe des Redressement National, die über Jahre auf nationaler und kantonaler Ebene das Frauenstimmrecht bekämpfte.
Weitere Informationen zum Quellendossier finden Sie hier.
Am 9. Februar 2021 findet zudem eine virtuelle öffentliche Führung unter dem Titel «’Nichts mehr wird sein wie es war’ Frauenstimmrecht und die Frauenrechtsbewegung im Spiegel der Bestände des Archivs für Zeitgeschichte» statt. Mehr Informationen.
[1] «Intern aktuell», ETH Zürich: Brauchen wir eine gendergerechte Sprache? 17.12.2020, online unter: https://ethz.ch/content/associates/services/de/news-und-veranstaltungen/intern-aktuell/archiv/2020/12/gendergerechte-sprache.html, zuletzt eingesehen: 21.12.2020.
[2] Services & Ressourcen, ETH Zürich: Sprachliche Gleichbehandlung. Verwenden Sie die geschlechtergerechte Sprache stilsicher, online unter: https://ethz.ch/services/de/anstellung-und-arbeit/arbeitsumfeld/chancengleichheit/beratung-und-information/sprachliche-gleichbehandlung.html, zuletzt eingesehen: 21.12.2020.