Als im Mai 1856 die Kopie eines Schreibens des Universitätsrektors Hermann Köchly an die Adresse des Schulratspräsidenten gelangte, war Grund zur Sorge geboten. Studenten der beiden Hochschulen hatten unerlaubterweise mit scharfen Waffen untereinander Duelle ausgetragen. Ob es dabei zu ernstlichen Verletzungen gekommen war, ist in diesem Fall nicht bekannt. Der Hartnäckigkeit dieses «Unwesens» rief in den Exekutivetagen der Zürcher Hochschulen grosse Besorgnis hervor – zu Recht?