Im Januar 1939 erhält die ETH Zürich von ETH-Professor Heinz Hopf einen in Karlsruhe aufgesetzten Brief. Trotz seines unscheinbaren Inhalts löst das Schreiben beim Empfänger besorgte Hektik aus.
An das Rektorat der Eidgen. Technischen Hochschule
Da ich zu meinem Bedauern meine Vorlesungen nach den Ferien nicht pünktlich beginnen konnte und auch jetzt voraussichtlich noch einige Zeit nicht werde nach Zürich kommen können, bitte ich für meine beiden Vorlesungen vorläufig eine Vertretung durch einen der Kollegen oder durch den Assistenten des Mathematischen Seminars einzurichten.
Hochachtungsvoll
Prof. Dr. H. Hopf
Brief Heinz Hopfs an das Rektorat der ETH Zürich vom 10.1.1939 mit Randnotizen des Präsidenten des Schweizerischen Schulrats (ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR3: 1939, 221.2, Nr. 102).
Das Schreiben enthält keinerlei Erklärung für das Fernbleiben des Mathematikers. Diese Tatsache alleine erklärt jedoch noch nicht, warum der Präsident des Schweizerischen Schulrats das Schreiben umgehend mit dem Vermerk, „Ist etwas bekannt, ob politische Schwierigkeiten die Rückkehr von Prof. Hopf verhindern[?]“, an den Vorstand der Abteilung IX (Mathematik und Physik) weiterleitet. Er bittet gar gleichentags das Eidgenössische Politische Departement abzuklären, „ob Herr Prof. Dr. Hopf in der Tat verhaftet worden“ sei. Auch die Behörden in Bern nehmen die Sache ernst und erkundigen sich postwendend bei der Schweizerischen Gesandtschaft in Berlin und beim Schweizerischen Konsulat in Mannheim.
Dass die Sorge durchaus begründet ist, zeigt ein zweiter Brief Hopfs an die ETH Zürich vom 20. Januar:
Sehr verehrter Präsident!
Ich muss Ihnen die peinliche Mitteilung machen, dass ich mich – ebenso wie meine Frau – in Untersuchungshaft befinde. Wie lange diese dauern und was weiter erfolgen wird, weiss ich noch nicht. […]
Brief Heinz Hopfs an den Präsidenten des Schweizerischen Schulrats vom 15.1.1939 (ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR3: 1939, 221.2, Nr. 253).
Die Vorgeschichte
Werfen wir einen Blick zurück: Heinz Hopf reist über die Feiertage 1938/1939 zu seinen Eltern von Zürich nach Breslau. Hopfs Vater, Wilhelm, 1895 vom Judentum zum christlich-evangelischen Glauben konvertiert, gilt nach den Rassenreinheitsgesetzen des Dritten Reiches als Jude. Seit der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahre 1933 sind die Lebensumstände des betagten Patrioten zunehmend schwieriger geworden. Trotzdem weigert er sich beharrlich, Deutschland zu verlassen. Nach der Reichspogromnacht vom November 1938 ist Heinz Hopf nicht länger bereit, dem Schicksal seines Vaters untätig zuzuschauen. Der Mathematiker erwirkt bei den Schweizer Behörden eine Einreise- und Aufenthaltsbewilligung für seinen Vater. Von seiner Absicht, den Vater in die Schweiz zu holen, unterrichtet Heinz Hopf auch Schulratspräsident Rohn (ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR3: 1938, 221.2, Nr. 253):
[…] seit den neuesten antisemitischen Exzessen in Deutschland halten meine Frau und ich es für unsere absolute Pflicht, alles, was in unseren Kräften steht, zu tun, um meine Eltern zur Annahme dieses Vorschlages zu bewegen […]
Den Besuch bei den Eltern in Deutschland möchte Heinz Hopf dazu nutzen, um deren Emigration vorzubereiten.
Verhaftung und Gefängnisaufenthalt
Auf der Heimreise nach Zürich beabsichtigt das Ehepaar Hopf sich mit Emmy Ettlinger zu treffen. Als Heinz und Anja Hopf am 9. Januar am Karlsruher Bahnhof eintreffen, werden sie jedoch zusammen mit Frau Ettlinger und deren Tochter von der Gestapo in „Schutzhaft“ genommen. Erkundigungen der Schweizerischen Gesandtschaft in Bern ergeben, dass Anja Hopf vorgeworfen wird, ein Brillanthalsband entgegengenommen haben, um es in der Schweiz einem jüdischen Studenten zu übergeben. Damit hätten sie gegen das per 1. Januar 1939 in Kraft getretene Devisengesetz verstossen. Anja und Heinz Hopf werden am 28. Januar 1939 gegen Zahlung einer Geldstrafe von je RM 3000.- freigelassen, was ungefähr der Hälfte von Heinz Hopfs Jahreslohn entspricht.
Vergebliche Mühe
Die Reise und mit ihr die Strapazen und Ängste im Zusammenhang mit der Inhaftierung sind letztlich vergebens. Heinz Hopfs Versuche, seinen Vater in die Schweiz zu holen, verzögern sich mehrmals und im April 1939 muss er der Schweizerischen Fremdenpolizei resigniert mitteilen, dass eine Übersiedlung wegen des schlechten Gesundheitszustands seines Vaters nicht mehr infrage komme. Wilhelm Hopf stirbt 1942 in Breslau.
Literatur:
Urs Stammbach. Ein Zwischenfall, dem Heinz Hopf 1939 in Karlsruhe ausgesetzt war. In: Mathematische Semesterberichte (2009) 56. S. 233-250. DOI: 10.1007/s00591-009-0058-6.