Keine Hochschule ohne Studierendenverwaltung: Seit Eröffnung des Eidgenössischen Polytechnikums im Jahr 1855 verlangt die Hochschule bei der Einschreibung ihrer Studierenden Informationen, die zum einen die Identifizierung der Person ermöglichen und die zum anderen belegen, dass sie die Zulassungsbedingungen erfüllt. Bis zum Austritt aus der ETH Zürich werden diese Informationen von der Studierendenadministration mit weiteren Daten angereichert, die den Studienfortschritt dokumentieren.