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Bundessymbolik: Die Prachtausgabe des Polytechnikum-Gesetzes vom 7. Februar 1854

Am 7. Februar 1854 verabschiedete der Schweizerische Bundesrat das Bundesgesetz zur Errichtung einer eidgenössischen polytechnischen Schule. Dieser Beschluss markierte das Ende einer langen und intensiv geführten Debatte über die konkrete Umsetzung des Hochschulartikels der Verfassung von 1848, der dem Bund das Recht einräumte, eine Universität und eine polytechnische Schule zu errichten.

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