Der Schweizer Landesstreik vom 12. bis 14. November 1918 markiert eine der tiefgreifendsten gesellschaftspolitischen Auseinandersetzungen in der Geschichte des Schweizerischen Bundesstaates. Auch damalige Mitarbeitende der ETH Zürich hatten daran teilgenommen.
Während das Land durch den Streik von rund 250’000 Arbeiter:innen und Gewerkschafter:innen politisch erschüttert wurde, spiegelt sich die Tragweite dieses Ereignisses in den Sitzungsprotokollen des Schweizerischen Schulrats der ETH Zürich nur äusserst marginal wider.
Es findet sich ein einzelner Eintrag vom 18. Februar 1919:

«Gemäss Mitteilung des Schweizerischen Departements des Innern vom 15. Februar 1919 (Nr.169) hat der Bundesrat mit Bezug auf das Verhalten einer Anzahl Angestellten der E.T.H. beim Landesstreik beschlossen, es seien diese Fälle disziplinarisch zu erledigen, und es sei den Fehlbaren, nämlich:
Bernasconi, Eugen, Laboratoriumsgehülfe,
Buchmann, Heinrich, Mechaniker,
Egli, Emil, Hülfsabwart,
Fehr, Konrad, Heizer,
Hug, Joh., Ziegeleiarbeiter,
Merk, Gustav, Hauswart,
Steffen, Joh., Hülfsheizer,
Stucky, Fritz, Hülfsabwart,
Stüssi, Fritz, Hausabartgehülfe,
Zoebeli, Ernst, Mechaniker,
neben dem bereits erfolgten Lohnabzug für ihr Verhalten eine ernste Verwarnung zu erteilen mit der Androhung der sofortigen Entlassung im Wiederholungsfalle.»
(ETH-Bibliothek, Hochschularchiv der ETH Zürich, SR II, Präsidialverfügung Nr. 50 vom 18.02.1919)
Die rechtliche Grundlage für die im Protokoll genannten disziplinarischen Massnahmen bildete das sogenannten «Vollmachtenregime». Bereits am 11. November 1918 hatte der Bundesrat das Bundespersonal – und damit auch die Angestellten der ETH Zürich – der Militärgesetzgebung unterstellt. Die Niederlegung der Arbeit durch das Bundespersonal wurde als «eventuell strafbare Handlung gegen die Gefährdung und Störung der Innern Sicherheit der Eidgenossenschaft» eingestuft.
Die systematische Erfassung der Streikenden begann kurz darauf. Am 23. November 1918 hielt der Bundesrat fest:
«Da einzelne Beamte während der Dauer des Landesstreiks die Arbeit ausgesetzt haben, werden die sämtlichen Departemente ersucht, zu untersuchen und darüber Bericht zu erstatten, welches die fehlbaren Beamten sind, die nicht zur Arbeit erschienen sind. Die Berichterstattung bezieht sich nicht nur auf die Beamten der Zentralverwaltung.»
(Schweizerisches Bundesarchiv, E1004.1#1000/9#11344*, Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Schweizerischen Bundesrates vom 23. November 1918, Nr. 3459)
In einem weiteren Beschluss vom 10. Februar 1919 entschied der Bundesrat jedoch, von gerichtlichen Schritten abzusehen. Man kam zum Schluss, dass «nirgends die Verhältnisse derart seien, dass eine gerichtliche Ahndung erforderlich ist, sondern dass alle Fälle administrativ zur Erledigung gebracht werden können, da es sich überall nur um Nichtbefolgung des bundesrätlichen Aufrufes vom 11. November 1913 an die Beamten, Angestellten und Arbeiter des Bundes» handle. Für die Arbeiter an der ETH Zürich, die anlässlich des Landesstreikes die Arbeit niederlegten, bedeutete dies konkret disziplinarische Lohnabzüge und Kürzungen der Teuerungszulagen.
Das Militärdepartement hatte in jedem einzelnen Fall den Tatbestand feststellen müssen und hatte entsprechend die betroffenen Angestellten einvernommen. Auszüge dieser Einvernahmen sind teilweise im Auszugsprotokoll des Schweizerischen Bundesrates wiedergegeben:
«Bernasconi, Eugen, Hug, Joh., Buchmann Heinrich, Merk Gustav, Egli Emil und Steffen Johann bestreiten, andere Angestellte zur Arbeitseinstellung bewogen zu haben. Sie geben zum Teil zu, in der Versammlung des Vereins der Angestellten der E.T.H. nach Fassen des Streikbeschlusses sich an der Diskussion beteiligt zu haben.
Stucky Fritz gibt zu, vom Vorstand des Vereins den Auftrag erhalten zu haben, Heizer Haag in Schlieren zu fragen, warum er am Streik nicht teilnehme. Am 13. November führte er diesen Auftrag im Beisein von Frau Maag aus; er bestreitet aber, dabei Maag beeinflusst zu haben. Dem Adjunkten der Prüfungsanstalt für Brennstoffe erklärte er auf Befragen, ob ihm die Verfügung des Bundesrates bekannt sei: ‘Diese Verfügung sei ihm bekannt; riskiert werde da nicht viel, denn zur Zeit, wo sie wieder zur Arbeit antreten würden, hätten sie längst eine andere Regierung.’ […]
Gegen Zoebeli Ernst liegt eine Beschwerde des Direktors des Landesmuseums vor. Er soll sich beim Vorbringen des Gesuches um Schliessung des Landesmuseums besonders frech benommen haben. In seiner schriftlichen Rechtfertigung, die den Akten beiliegt, und die Zoebeli durch eine Zeugenbescheinigung bekräftigen will, begründet er sein Vorgehen damit, dass sie um die Schliessung des Museums nachgesucht hätten, um die wertvollen Gegenstände in Sicherheit zu wissen. Seine Bedrohung des Herrn Direktor Lehmann bestreitet Zoebeli. Sein Verhalten ist nicht einwandfrei. Zu einer genauen Abklärung des Tatbestandes wäre aber eine weitere, eingehende Untersuchung erforderlich, die sich namentlich über die Anhörung einer Anzahl Zeugen erstrecken müsste.»
(Schweizerisches Bundesarchiv, E1004.1#1000/9#11372*, Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Schweizerischen Bundesrates vom 10. Februar 1919, Ad. 548)
Während das Hochschularchiv eine immense Dichte an Archivalien zur Professor:innen aufbewahrt, bleibt das Leben und Wirken des technischen Personals der ETH Zürich in den Quellen lückenhaft. Dennoch lässt sich durch die oben gezeigte Namensliste in den Schulratsprotokollen erahnen, dass die Beteiligung am Landesstreik an der ETH Zürich eine klare soziale Trennlinie aufwies. Ausschliesslich die Handwerker der ETH Zürich waren aktiv am Landesstreik beteiligt. Über die Beteiligung von Frauen, die an der ETH Zürich gearbeitet haben, lassen die Schulratsprotokolle leider keine Interpretation zu.
Als unverzichtbare Stützen des universitären Betriebs garantierten und garantiert das technische Personal bis heute die Funktionalität der Hochschule. Die Biografien jener Arbeiter, die am Landesstreik die Arbeit niederlegten, sollen deshalb heute am Tag der Arbeit ins Zentrum gerückt werden (Quelle: ETH-Bibliothek, Hochschulrchiv der ETH Zürich, SR2):
Eugen Bernasconi: Eugen Bernasconi arbeitete bei der eidgenössischen Materialprüfungsanstalt zuerst als Gehilfe für Zementarbeiten und wurde 1907 zum Zementarbeiter mit einem Taglohn von 5.25 CHF befördert. 1916 wurde er zum Laboratoriumsgehilfen ernannt. 1924 war Eugen Bernasconi schliesslich technischer Beamter mit einer jährlichen Besoldung von 4’000 CHF.
Heinrich Buchmann: Heinrich Buchmann wurde am 21. November 1911 als zweiter Mechaniker für die allgemeinen physikalischen Übungslaboratorien angestellt. Seine Besoldung betrug 150 CHF pro Monat. 1954 wird er – mittlerweile Verwalter des Physikalischen Instituts – aufgrund einer Erkrankung frühzeitig pensioniert.
Emil Egli: Emil Eglis Besoldung als Hilfsabwart im chemisch-technischen Laboratorium wurde im November 1917 von 130 auf 150 CHF erhöht. 1956 ersuchte Emil Egli – nun technischer Gehilfe I – in einem Schreiben um die Erteilung der Erlaubnis zur Annahme eines Mandats als Mitglied des Kantonsrates des Kantons Zürich. Dies wurde ihm gestattet. 1960 beantragte die Eidg. Versicherungskasse eine Invalidenrente für Egli, der mittlerweile als Verwalter des technisch-chemischen Instituts arbeitete.
Konrad Fehr: 1902 betrug der Taglohn von Konrad Fehr, Heizer im Hauptgebäude der ETH Zürich, 5.50 CHF. 1924 findet sich ein Eintrag in den Schulratsprotokollen, dass Fehr nunmehr Hauswartsgehilfe sei und aufgrund seiner Gesundheitsverhältnisse darum bat in den Ruhestand versetzt zu werden und dies auch genehmigt wurde.
Johann Hug: Gemäss Liste der jährlichen Besoldungen in den Schulratsprotokollen war Johann Hug 1916 Ziegeleiarbeiter und erhielt einen Lohn von 2’600 CHF pro Jahr. 1935 tritt Hug, der mittlerweile Spezialhandwerker für die EMPA war, wegen Krankheit als Beamter zurück.
Gustav Merk: Gustav Merk stammte aus Zürich und wurde am 1. April 1906 definitiv als Hauswart der Sternwarte angestellt. Er erhielt hierfür einen Jahreslohn von 1’600 CHF sowie ein freies Zimmer in der Sternwarte. Im Laufe des Jahre 1906/1707 heiratete Merk, weshalb er das Zimmer nicht mehr benutzen konnte. Er erhielt deshalb eine Mietentschädigung von 200 CHF. 1943 wurde Merk, noch immer Hauswart der Sternwarte, mit 65 Jahren pensioniert.
Johann Steffen: Ein erster Eintrag zu Johann Steffen findet sich in den Schulratsprotokollen 1909. Er arbeitete als Heizer sowie Gartengehilfe und erhielt einen Jahreslohn von 1’800 CHF. 1924 betrug sein Jahreslohn als Gartengehilfe bereits 3’700 CHF. 1929 wünschte Steffen aufgrund gesundheitlicher Probleme die Versetzung in den Ruhestand.
Fritz Stucky: Fritz Stucky trat die Stelle als Hilfsabwart bei der eidg. Prüfungsanstalt für Brennstoffe am 1. Januar 1909 an. Drei Monate später wurde seine provisorische Anstellung in eine definitive umgewandelt.

Gustav Merk, Hauswart an der Semper-Sternwarte (ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv / Ans_15793-09)

Rechts oben: Wohnung von Hauswart (ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv / Com_L21-0715-0028A)
Weiterführende Literatur:
Degen, Bernard: Landesstreik, in: Historisches Lexikon der Schweiz