Der Verband Schweizerischer Jüdischer Fürsorgen (VSJF) richtete 1948 das Altersheim «Les Berges du Léman» in Vevey ein. Dort wohnten Jüdinnen und Juden, die nach dem Zweiten Weltkrieg ein Bleiberecht in der Schweiz erhalten hatten – so auch die Schwestern Emma und Martha Einhorn. 1945 aus dem Ghetto Theresienstadt in die Schweiz gerettet, lebten sie bis an ihr Lebensende im jüdischen Altersheim.


Emma wurde 1897, Martha 1900 in Mering in der Nähe von München geboren, wo ihre Eltern Wilhelm und Betty Einhorn eine Schuhfabrik führten. Martha arbeitete als kaufmännische Angestellte, ihre ältere Schwester als Säuglingsschwester.
Am 25. Juni 1943 wurden die Schwestern – ihre Eltern waren bereits vor dem Krieg verstorben – von München ins Ghetto Theresienstadt deportiert. In diesem Ghetto inhaftierten die Nationalsozialisten ab 1941 Jüdinnen und Juden aus dem «Protektorat Böhmen und Mähren» (so hiess die Tschechoslowakei als Teil des Deutschen Reiches), ab 1942 auch deutsche Jüdinnen und Juden. Es diente primär als Durchgangslager für die Deportation in Vernichtungslager, vor allem nach Auschwitz-Birkenau.[1]
Martha und Emma überlebten die Zeit im Ghetto: Martha als Leiterin der Verteilungsstelle, die die Häftlinge mit Kleidern und Ausrüstung versorgte, Emma als Stationsschwester im Säuglings- und Kleinkinderheim.
«Erst jetzt in den wenigen Wochen der Ruhe empfinden wir, wie sehr wir seelisch und körperlich durch den langen Aufenthalt im Ghetto Theresienstadt, bei schlechter Verpflegung und täglich 14-15-stündiger Arbeitszeit und mehr, heruntergekommen sind»,[2]
beschrieb Martha zwei Monate nach ihrer Ankunft in der Schweiz das Leben im Ghetto.
Die Schwestern waren Teil des Theresienstadt-Transports, mit dem am 7. Februar 1945 rund 1200 Häftlinge aus dem Ghetto Theresienstadt in die Schweiz gerettet wurden. Diese Rettungsaktion hatte das jüdische Ehepaar Recha und Yitzchok Sternbuch initiiert. Ab 1938 leisteten sie von St. Gallen und Montreux aus Fluchthilfe und betreuten jüdische Flüchtlinge. Sie arbeiteten mit Altbundesrat Jean-Marie Musy zusammen, der mit Heinrich Himmler über die Freilassung der Häftlinge verhandelte.[3] Die Entscheidung, sich für den Transport zu melden, war für viele Häftlinge nicht einfach. Sie waren misstrauisch, ob der Transport tatsächlich in die Schweiz gehen würde, oder nicht doch in ein Vernichtungslager.[4]


Welche Gefühle und Gedanken die Ankündigung des Transports bei Martha und Emma auslöste, ist nicht überliefert. Klar ist, dass sie sich für den Transport anmeldeten und ausgewählt wurden, denn sie kamen am 7. Februar 1945 in St. Gallen an. Nach ihrer Ankunft wurden die Schwestern in mehreren Flüchtlingslagern und Sanatorien untergebracht und mussten immer wieder den Ort wechseln. Betreut wurden sie vom VSJF, denn die Zuweisung zu einer der privaten Hilfsorganisationen erfolgte nach Konfession.[5]
Ende 1945 erkundigte Martha sich beim Eidgenössischen Politischen Departement (EPD) nach den Möglichkeiten einer Rückkehr nach Deutschland. Die 1945 und 1946 geplante Rückreise konnten die Schwestern wegen Emmas Gesundheitszustand jedoch nicht antreten. In einem Arztzeugnis vom Dezember 1945 wurde sie als nicht reisefähig befunden – wegen einer schweren Anämie, häufig auftretender Migräne, Magen- und Darmstörungen und «schwersten Schwächezuständen».[6]
Der grösste Teil der Flüchtlinge, die während des Zweiten Weltkriegs in die Schweiz gekommen waren, hatten diese 1946 bereits wieder verlassen. Die Schweiz verstand sich als Durchgangsland und verfolgte eine sehr restriktive Flüchtlingspolitik. Für ältere und kranke Geflüchtete, für die eine Weiterreise in ein Drittland nicht zumutbar war, bot das schweizerische System keine Lösung. 1947 führte der Bundesrat deswegen die Möglichkeit eines Dauerasyls ein. Für den Erhalt des Dauerasyls waren Kriterien wie Alter, Gesundheitszustand, Verwandtschaft in der Schweiz oder besondere Verdienste ausschlaggebend. Vor allem Kinder und ältere, kranke Flüchtlinge erhielten das Dauerasyl.[7]
Am 26. Juni 1947 stellten Emma und Martha ein Gesuch um Erteilung des Dauerasyls. Sie begründeten ihren Antrag damit, dass sie keine Verwandten im Ausland hatten, sowie mit der Krankheit und Arbeitsunfähigkeit von Emma, die Marthas Pflege benötigte. Der VSJF unterstützte den Antrag und empfahl die Genehmigung des Gesuchs.[8] Am 8. Juli 1948 erhielten die Schwestern jedoch einen negativen Entscheid der Polizeiabteilung (PA) mit der Begründung, dass der Gesundheitszustand von Emma eine gegenwärtige Ausreise zwar unmöglich mache, die Zumutbarkeit einer zukünftigen Ausreise aber nicht auszuschliessen sei.[9] Aus einer Aktennotiz der PA geht ausserdem hervor, dass die Schwestern mit 47 und 50 Jahren für die Erteilung des Dauerasyls noch zu jung waren.[10]

Im Oktober 1948 waren Martha und Emma in einem Flüchtlingsheim in Locarno, das sich kurz vor der Auflösung befand. Mit einem Brief wandte Martha sich an den VSJF und fragte nach einer Möglichkeit zur Übersiedelung in ein Dauerheim.[11] Ende 1948 zogen die Schwestern in das neu gegründete Altersheim «Les Berges du Léman» in Vevey. Das Heim war vom VSJF eingerichtet worden, um ältere, jüdische Personen unterzubringen, die den Dauerasyl-Status erhalten hatten.[12] Beide wurden im Heim angestellt: Emma übernahm leichtere Arbeiten, Martha eine Leitungsfunktion. Da viele der Bewohnenden Martha Einhorn schon aus Theresienstadt kannten, war sie eine wichtige Ansprechperson im Heim.
Emma und Martha erhielten zwar nie das Dauerasyl, jedoch wurden ihre Aufenthaltsbewilligungen immer wieder verlängert. 1968 und 1970 wurden Emma und Martha pensioniert, wohnten aber weiter im Heim. Martha kümmerte sich bis zu ihrem Tod 1973 um Emma und die anderen Bewohnenden.
Emma verkraftete den Tod ihrer Schwester anfangs nur schwer und magerte in den Monaten darauf stark ab. Sie durfte das Zimmer, das sie sich mit Martha geteilt hatte, weiter allein bewohnen, was für sie eine grosse Erleichterung war:
«Nach diesem grössten Verlust hätte ich nicht mehr die Kraft mich umzugewöhnen, zumal ich von jeher immer für mich allein blieb und mit niemand ausser mit meiner unvergesslichen Martha Kontakt pflegte.»[13]

Die Schwestern Emma und Martha hatten ihr ganzes Leben gemeinsam gemeistert: die Zeit in München, die Deportation ins Ghetto Theresienstadt, den Rettungstransport in die Schweiz. Zunächst nur als Zwischenstation gedacht, fanden sie im «Les Berges» ein neues Zuhause, zusammen mit Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Mit ihrer Anwesenheit und Arbeit prägten sie das Altersheim mit, wie eine Würdigung des VSJF-Präsidiums zu Marthas Pensionierung zeigt:
«Sie waren seit der Gründung unseres Heimes, also über 20 Jahre lang, die treibende Kraft und die Seele dieses Heimes. Ihre unermüdliche Hingabe, Ihr nie versiegender Eifer, Ihre Liebe zu unserem Werk, sind allen Insassen und dem Vorstand des VSJF und seinen Mitarbeitern unvergesslich und ein Vorbild.»[14]
Weiterführende Literatur
Häne, Barbara: «Ein Hilfswerk, das gewaltige Ausmasse angenommen hatte». Otto H. Heim und die jüdische Flüchtlingshilfe in der Schweiz 1935-1955, Zürich 2023.
Lienert, Salome: «Wir wollen helfen, da wo Not ist». Das Schweizer Hilfswerk für Emigrantenkinder 1933-1947, Zürich 2013.
Metzger, Thomas / Kaufmann, Helen (Hg.): «Wir machen einen grossen Schritt ins Leben». Die aus dem Ghetto Theresienstadt Befreiten in der Schweiz: Lebenswege und Erinnerungen, Zürich 2025.
Fussnoten
[1] Vgl. Metzger, Thomas / Kaufmann, Helen (Hg.): «Wir machen einen grossen Schritt ins Leben». Die aus dem Ghetto Theresienstadt Befreiten in der Schweiz: Lebenswege und Erinnerungen, Zürich 2025, S. 58f.
[2] Brief von Martha Einhorn an Jacques Zucker, 22.04.1945. AfZ: IB VSJF-Archiv / E.314.
[3] Vgl. Metzger, Thomas / Kaufmann, Helen (Hg.): «Wir machen einen grossen Schritt ins Leben». Die aus dem Ghetto Theresienstadt Befreiten in der Schweiz: Lebenswege und Erinnerungen, Zürich 2025, S. 33.
[4] Ebd., S. 71.
[5] Ebd., S. 95.
[6] Ärztliches Zeugnis Emma Einhorn, 03.12.1945. BAR E2200.52-02#1981/114#343*.
[7] Vgl. Lienert, Salome: «Wir wollen helfen, da wo not ist». Das Schweizer Hilfswerk für Emigrantenkinder 1933-1947, Zürich 2013, S. 324f.
[8] Gesuch um Gewährung des Dauerasyls, 26.06.1947. AfZ: IB VSJF-Archiv / E.314.
[9] Brief des Chefs der Polizeiabteilung an Emma Einhorn, 08.07.1948. BAR E2200.52-02#1981/114#343*.
[10] Aktennotiz über ein Begehren der Gewährung des Dauerasyls, 14.10.1947. BAR E2200.52-02#1981/114#343*.
[11] Brief von Martha Einhorn an Jacques Zucker, 26.10.1948. AfZ: IB VSJF-Archiv / E.314.
[12] Vgl. Häne, Barbara: «Ein Hilfswerk, das gewaltige Ausmasse angenommen hatte». Otto H. Heim und die jüdische Flüchtlingshilfe in der Schweiz 1935-1955, Zürich 2023, S. 458.
[13] Brief von Emma Einhorn an Edith Zweig, 08.05.1973. AfZ: IB VSJF-Archiv / E.314.
[14] Brief von Jacques Zucker und Otto Heim an Martha Einhorn, 19.12.1969. AfZ: IB VSJF-Archiv / E.314.