Wie krumm darf die Gurke sein?  

Die EU-Bürokratie in Brüssel hat nicht den besten Ruf, wird sie doch oftmals als aufgeblasen und regelungswütig empfunden. Ein Beispiel, das immer wieder zur Illustration einer bevormundenden “Eurokratie” herbeigezogen wird, ist die Verordnung Nr. 1677/88/EWG zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken oder im Volksmund kurz die Gurkenverordnung oder Gurkenkrümmungsverordnung. Auf fünf Seiten enthält sie detaillierte Vorgaben vom Mindestgewicht über die Färbung bis zur erlaubten Krümmung (maximale Krümmung: 10 mm auf 10 cm Länge für die Klasse “Extra”). Die Qualitätsnormen für Gurken wurden vor dreissig Jahren am 15. Juni 1988 in Brüssel festgesetzt. Laut Wikipedia wurde die Verordnung aber bereits 2009 wieder ausser Kraft gesetzt. Wichtige Grosshändler, darunter auch solche in der Schweiz, verwenden sie aber weiterhin.

Jules Vogt: Gurkenernte in Winkel, 4. Juli 1973 (Com_M22-0087-0090)

Literatur:

Ulrich Kremer: “Die Gurkennorm und ihre Hintermänner. Anmerkungen zur Brüsseler Bürokratie.” In: NZZ Folio 10/92.

Rudolf Streinz: Kurioses aus Brüssel. Zu Eigenheiten und Eigenartigkeiten des Gemeinschaftsrechts, in: Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht, 2003, S. 1ff.

 

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